Für den Verkauf von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen
Datum: 15. Januar 2016
Artikel 1: Geltungsbereich
Die Rechtsbeziehungen zwischen der magineer GmbH (Geschäftsbereiche: Ingenieurwesen und Beleuchtung) und dem Kunden werden vollständig durch diese Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen geregelt, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von uns nur akzeptiert, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen der magineer GmbH gelten auch dann, wenn die magineer GmbH die Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ausführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Artikel 2: Angebot und Vertragsschluss
Artikel 3: Zur Verfügung gestellte Dokumente und Vertraulichkeit
Artikel 4: Preise und Zahlung
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk, zzgl. Verpackung und Transport, und zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Liefer- und Transportkosten sind in den Angeboten nicht enthalten. Die Zahlung des Kaufpreises muss ausschließlich auf das auf der Rückseite angegebene Konto erfolgen. Ein Rabatt ist nur mit spezieller schriftlicher Vereinbarung gestattet. Sofern nicht anders vereinbart, sind 100 % des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung fällig (Vorauszahlung oder auf Rechnung). Forderungen von magineer GmbH können nicht mit Forderungen des Kunden gegenüber der magineer GmbH verrechnet werden. Sofern nicht anders vereinbart, sind angemessene Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder länger nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Die Bestellung wird erst nach Eingang der Anzahlung auf das Konto des Anbieters bearbeitet. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde im Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt 5 %. Darüber hinaus hat der Anbieter (auch bei Teilverzug) das Recht, den Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist und ohne sofortige Erklärung zu kündigen und die Rückgabe der bereits erfolgten Lieferungen und Leistungen sowie den Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens zu verlangen. Insbesondere gehen alle gerichtlichen Verfolgungskosten sowie sonstige Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Kunden.
Artikel 5: Bestellung und Auftragsvergabe
Die Bestellung wird durch die ausdrückliche Auftragserteilung oder durch die Erbringung von Dienstleistungen wirksam und ist verbindlich. Etwaige Reklamationen sind dem Lieferanten oder Dienstleister sofort anzuzeigen. Der Kunde ist nur insoweit berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, als seine Forderung aus demselben Vertrag begründet ist. Wenn der Käufer den Vertrag unberechtigt kündigt, hat die magineer Lighting GmbH das Recht, Schadenersatz für die durch die Auftragsbearbeitung entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn zu verlangen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Vertragsabschluss sind 10 % des Nettokaufpreises als Schadenersatz fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsabschluss sind 30 % des Nettokaufpreises als Schadenersatz fällig. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Artikel 6: Lieferfrist
Artikel 7: Kooperationspflicht des Auftraggebers
Artikel 8: Versand und Transport
Artikel 9: Eigentumsvorbehaltsklausel
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn wir nicht immer ausdrücklich auf diesen Vorbehalt hinweisen. Wir sind berechtigt, die gekaufte Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer vertragswidrig handelt. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht übertragen wurde. Insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten und rechtzeitig durchführen. Solange das Eigentum noch nicht übertragen wurde, muss uns der Käufer unverzüglich schriftlich informieren, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder anderen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Kann der Dritte uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß § 771 der deutschen Zivilprozessordnung nicht erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Verlust. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Endrechnungsbetrags (einschließlich MwSt.) an uns abgetreten. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Verarbeitung oder Umbildung der gekauften Ware durch den Käufer wird stets in unserem Namen und für unsere Rechnung vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der umgebildeten Sache fort.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Gleiches gilt im Fall der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Artikel 10: Garantie und Haftung für versteckte Mängel
Die Firma magineer GmbH garantiert dem Kunden, dass defekte Produkte oder defekte Komponenten ohne Arbeits- oder Materialkosten repariert werden. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle einer Reparatur das defekte Produkt zu ersetzen oder dessen Wert zu erstatten. Diese Garantie gilt für den vorgesehenen Garantiezeitraum des jeweiligen Produkts. Die Garantiezeit beginnt mit dem Verkaufsdatum an den Verbraucher. Alle weiteren Garantieansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Garantie deckt alle während des Garantiezeitraums auftretenden Mängel ab, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie wird nicht gewährt, wenn die Modell- oder Herstellernummer des Produkts geändert, gelöscht, entfernt oder auf andere Weise unkenntlich gemacht wurde oder wenn Reparaturen, Anpassungen oder Änderungen des Produkts durch nicht autorisierte Personen oder Unternehmen vorgenommen wurden, oder im Falle von Schäden durch äußere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer usw.) oder durch unsachgemäße Verwendung.
Wenn eine Änderung oder Anpassung des Produkts vorgenommen wurde, um eine Nutzung zu ermöglichen, die nicht in der ursprünglichen Spezifikation vorgesehen war (z.B. Anpassungen an eine andere Empfangs- oder Verbindungsnorm), wird das Produkt nicht als defekt angesehen. Die Ausübung der Garantie verlängert nicht die Garantiezeit und begründet auch keine neue Garantiezeit für das betreffende Produkt.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß Abschnitt 377 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängel der Ware müssen dem Lieferanten sofort, innerhalb einer Woche ab Eingang der Ware am Bestimmungsort, angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind schriftlich unverzüglich nach deren Entdeckung und unter sofortiger Einstellung der Be- oder Verarbeitung anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Anzeige der Mängel, so gilt die Ware als genehmigt, unter Ausschluss aller Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
Eine Mangelrüge muss schriftlich erfolgen. Ergibt die Prüfung durch magineer Lighting GmbH einen Mangel, so wird magineer Lighting GmbH entweder eine Reparatur durchführen oder eine Gutschrift in Höhe des Preises ausstellen. Scheitert die Reparatur oder ist sie für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde den Vertrag auflösen oder die Vergütung mindern. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen.
Alle Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 12 Monate nach Lieferung der von uns gelieferten Waren an unseren Kunden, sofern die gesetzliche Verjährungsfrist nicht kürzer ist. Artikel 852 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt unverändert.
Für Schadenersatzansprüche bei vorsätzlicher und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz längere Fristen gemäß Abschnitt 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB vorsieht, gelten diese Fristen. Vor jeder Rücksendung von Waren muss unser Einverständnis eingeholt werden. Sollten trotz aller Sorgfalt die gelieferten Waren einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war, werden wir den Mangel beheben oder Ersatz liefern, vorbehaltlich einer rechtzeitigen Mängelrüge, nach unserer Wahl.
Wir haben immer die Gelegenheit, diese Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen. Rückgriffsansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder normaler Verschlechterung, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, dieser Versand entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur, soweit der Käufer mit seinem eigenen Kunden keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen den Lieferanten gilt auch der vorstehende Abschnitt 6. Bei Unzufriedenheit mit dem Produkt steht dem Käufer kein Recht zu, den Vertrag zu kündigen.
Artikel 11: Schadensersatz
Die Firma magineer GmbH ist unter keinen Umständen verpflichtet, Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden wie Gewinn- oder Umsatzverluste zu leisten.
Jegliche Haftung der Firma magineer GmbH ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden, die (a) durch fehlerhafte Inbetriebnahme oder fehlerhafte Wartung durch den Kunden, (b) durch Software, Schnittstellen und Zubehör, die nicht von der Firma magineer Lighting GmbH stammen, (c) durch unsachgemäßen Gebrauch, (d) durch Transport, (e) durch externe Störungen jeglicher Art oder (f) durch Viren oder ähnliche Störungen verursacht werden. Jegliche Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Änderungen oder Reparaturen, die von nicht von der Firma magineer GmbH benannten Personen durchgeführt werden. Die Haftung der Firma magineer GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen ist generell ausgeschlossen. Gesetzliche zwingende Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Soweit eine Garantie- oder Haftungsverpflichtung der Firma magineer GmbH besteht, ist jeglicher Anspruch gegen die Firma magineer Lighting GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den maximalen Kaufpreis des betreffenden Produkts beschränkt.
Artikel 12: Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Dienstleister über alle relevanten Tatsachen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen, informiert wird, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit erforderlich ist.
Der Dienstleister hält die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz ein. Der Auftraggeber und der Dienstleister sind verpflichtet, alle im Rahmen der vertraglichen Beziehung erworbenen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere sie nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Jegliche Haftung der magineer GmbH ist insbesondere für Schäden ausgeschlossen, die (a) durch fehlerhafte Inbetriebnahme oder fehlerhafte Wartung durch den Kunden, (b) durch Software, Schnittstellen und Zubehörteile, die nicht von der magineer Lighting GmbH stammen, (c) durch unsachgemäße Nutzung, (d) durch Transport, (e) durch externe Störungen jeglicher Art oder (f) durch Viren oder ähnliche Störungen verursacht wurden. Jede Haftung ist auch für Änderungen oder Reparaturen ausgeschlossen, die von Personen durchgeführt werden, die nicht von der magineer GmbH benannt wurden. Die Haftung der magineer GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche zwingende Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Soweit eine Garantie- oder Haftungsverpflichtung der magineer GmbH besteht, ist jede Forderung gegen die magineer Lighting GmbH, unabhängig von ihrem Grund, auf den maximalen Kaufpreis des betreffenden Produkts begrenzt.
Artikel 13: Salvatorische Klausel
Falls bestimmte Bestimmungen des Vertrags ungültig sind, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden zusammenarbeiten, um die ungültigen Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die den ungültigen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
Artikel 14: Schriftform
Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle Erklärungen, Benachrichtigungen und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich erfolgen.
Artikel 15: Erfüllungsort
Der Erfüllungsort und das ausschließliche Gericht für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz, es sei denn, im Bestellbestätigung ist etwas anderes angegeben. Falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Käufers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie im Fall, dass der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist das zuständige Gericht der Sitz des Lieferanten.
USt.-Id.: DE 268333394 – Bank: Volksbank Langendernbach eG, IBAN: DE55 5116 1606 0000 093009 ; BIC: GENODE51LDD